Allgemeine Geschäftsbedingungen der Swiss Sana AG
§ 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die Swiss Sana AG hätte ausdrücklich anderslautenden Geschäftsbedingungen schriftlich ausgedrückt zugestimmt. Abweichungen gelten nur, wenn sie von der Swiss Sana AG ausdrücklich anerkannt worden sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Swiss Sana AG gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem jeweiligen Vertragspartner.
§ 2 Kaufpreis Der Kaufpreis wird gemäß der in der Anlage aufgeführten Preisliste (inklusive Versand) berechnet. Auch die Fälligkeit des Kaufpreises ergibt sich aus der aktuellen Preisliste. Soweit von der Preisliste abweichende Zahlungsziele abgesprochen werden, müssen diese schriftlich von der Swiss Sana AG bestätigt werden.
§ 3 Lieferung Die Lieferung erfolgt zum Geschäfts- oder Wohnsitz des Kunden nach dessen Angaben. Die Preisgefahr geht von der Swiss Sana AG auf den Kunden mit Übergabe der Ware an die Transportperson über.
§ 4 Gewährleistung Die Annahme der gelieferten Ware erfolgt unter Vorbehalt der Untersuchung auf Richtigkeit und Tauglichkeit. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren innerhalb angemessener Frist auf offenkundige Qualitäts- oder Quantitätsabweichungen zu überprüfen. Die Rüge ist rechtzeitig, sofern sie der Swiss Sana AG innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen nach Eingang der Lieferung beim Kunden zugeht.
Die Swiss Sana AG ist im Gewährleistungsfalle berechtigt, nach ihrer Wahl nachzubessern, oder Ersatzlieferungen zu leisten. Die Swiss Sana AG ist verpflichtet, alle zum Zwecke der Nachbesserung, oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Im Falle der Ersatzlieferung ist das, oder sind die Teile, für die Ersatz geliefert wurde, an die Swiss Sana AG zurückzugeben. Wird das Teil, für welches Ersatz geliefert wurde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Meldung der Versandbereitschaft der Ersatzlieferung an Swiss Sana AG zurückgeliefert, so entfällt rückwirkend der Gewährleistungsanspruch des Kunden für das beanstandete Teil und die Swiss Sana AG ist berechtigt, auch die Ersatzlieferung wie eine normale Lieferung zu behandeln.
Die Swiss Sana AG leistet keine Gewähr für Mängel und Mangelfolgeschäden, die aus oder im Zusammenhang mit einer fehlerhaften Anwendung entstehen, insbesondere wenn die Anwendung entgegen den Vorgaben des Herstellers oder nicht fachgerecht erfolgt.
Eine etwaige Produkthaftung der Swiss Sana AG, insbesondere sich hieraus ergebende Schadenersatzansprüche des Kunden, bestehen nicht, soweit der Fehler des Produktes aus fehlerhafter Anwendung entsteht, bzw. die Verwendung des Produktes entgegen den Vorgaben des Herstellers erfolgt, oder nicht fachgerecht erfolgt. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Swiss Sana AG ist verpflichtet, einem Geschädigten innerhalb eines Monats nach Zugang dessen diesbezüglicher Aufforderung den Hersteller, oder diejenige Person zu benennen, der/die der Swiss Sana AG das Produkt geliefert hat. Die Swiss Sana AG haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 5 Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail), oder –wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB und gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Swiss Sana AG - Kirchstr. 3 - LI-9490 Vaduz - Liechtenstein
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
§ 6 Sonstiges Der Gerichtsstand für alle Meinungsverschiedenheiten aus diesem und aufgrund dieses Vertrages ist bei Vollkaufleuten der Firmensitz der Swiss Sana AG.
Die Aufrechnung ist nur mit unstreitigen, rechtskräftig festgestellten und anerkannten Forderungen zulässig. Änderungen oder Zusatzvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gelten die gesetzlichen Vorschriften des Staates Liechtenstein.
§ 7 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Vertrages unwirksam sein, so bleibt der Rest des Vertrages und der Rest der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die Parteien werden dann eine der unwirksamen, oder ungültigen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen.
|